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Empathie und Expertise - Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Bensheim

 

Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Bensheim berate ich Sie fachkundig und mit viel Fingerspitzengefühl, etwa bei Eheverträgen und bei Kindesunterhaltsforderungen. Ich vertrete Sie im Familienrecht in folgenden Bereichen:

  • Eheverträge
  • Trennung und Scheidung
  • Kindesunterhalt (nach der Düsseldorfer Tabelle)
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht, damit ich Sie beispielsweise im Scheidungsrecht vertreten kann.

Worauf ich im Scheidungsrecht hinarbeite

Im Scheidungsrecht liegt es mir am Herzen, dass ich zwischen den teilweise stark zerstrittenen Beteiligten vermittle. Rechtliche Beratung im Falle einer Scheidung erhalten Sie von Rechtsanwältin Christiane Lux in Bensheim.Zusammen mit Ihnen erarbeite ich als Scheidungsanwalt aus Bensheim eine Lösung, die für alle zumindest akzeptabel ist. Insbesondere soll den Bedürfnissen von gemeinsamen Kindern Rechnung getragen werden, sodass diese die Trennung emotional verarbeiten können. Gerne unterbreite ich Ihnen als sachverständiger und unbeteiligter Scheidungsanwalt aus Bensheim eine faire Regelung, die dafür sorgen soll, dass Sie rasch den Weg zurück in den Alltag finden.

Wie Sie mit einem Ehevertrag vorsorgen

Falls Sie Ihren Partner heiraten möchten, berate ich Sie bezüglich eines Ehevertrages. Rechtliche Beratung bei Eheverträgen erhalten Sie von Kanzlei Lux in Bensheim. Obwohl dies vermutlich der unromantischste Aspekt der Hochzeitsvorbereitung ist, sollten Sie sich gleichwohl mit einem Ehevertrag befassen, denn er vereinfacht eine Scheidung deutlich. Im Ehevertrag können Sie unter anderem die Scheidungsfolgen regeln, sodass Sie diese nervenaufreibende Situation zeitnah hinter sich bringen, wenn es wirklich zu einer Scheidung kommen sollte. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag um erbrechtliche Regelungen zu erweitern. Wie bei allen Verträgen gilt jedoch, dass Sie nie etwas unterschreiben sollten, ohne sich unabhängig beraten zu lassen. Gerne übernehme ich als Expertin für das Familienrecht in Bensheim diese Aufgabe zuverlässig, damit Sie sich auf den schönen Teil der Hochzeitsvorbereitung konzentrieren können.

Rechtsanwältin für Familienrecht aus Bensheim setzt sich für das Kindeswohl ein

Aufgrund meiner Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein verfolge ich die Änderungen beim Kindesunterhalt ständig, sodass ich stets weiß, welche Ansprüche für Ehegatten bestehen, die die Kinder betreuen.

Beim Kindesunterhalt handelt es sich um eine schwierige Materie, die zudem ständigen Änderungen unterworfen ist. 

Da jedes Oberlandesgericht bei einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle seine eigenen neuen Leitlinien herausgibt, ist ständige Fortbildung notwendig. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein gilt auch diesem Teilbereich meine besondere Aufmerksamkeit.

Beratung zum Unterhaltsrecht in Bensheim

Zum 1. Januar 2008 sind weit reichende Änderungen im Unterhaltsrecht in Kraft getreten, die vor allem den unterhaltspflichtigen Männern und Frauen Vorteile bringen. Rechtliche Beratung zum Ehegattenunterhalt erteilt Kanzlei Lux in Bensheim.Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann der nacheheliche Ehegattenunterhalt zeitlich befristet werden. Auch die Höhe kann auf das angemessene Maß, das der vorherigen Berufsausübung des Unterhaltsberechtigten entspricht, reduziert werden. Dies war bis dahin nicht vorgesehen.
 
Der Grundsatz der Eigenverantwortung wird im neuen Unterhaltsrecht hervorgehoben. Von den in der Ehe nicht erwerbstätigen Ehefrauen und Männern wird nunmehr erwartet, dass sie schneller wieder arbeiten. Außerdem haben sie auch nach einer langen Ehezeit nicht mehr automatisch bis zum Eintritt ins Rentenalter Anteil an einem deutlich höheren Einkommen des geschiedenen Ehegatten. Auf die Eheschließung zurückzuführende berufliche Einschränkungen und die Notwendigkeit der Kinderbetreuung sind allerdings zu berücksichtigen. Wie schnell trotz der Kinderbetreuung wieder teilweise oder in Vollzeit eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann, hängt im Einzelfall von den Betreuungsmöglichkeiten und den speziellen Bedürfnissen der Kinder ab.

Rechtliche Beratung zum Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt erteilt Kanzlei Lux in Bensheim.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht werden eheliche und nichteheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Der Ehegattenunterhalt für den Lebenspartner aus erster Ehe wird jetzt nur noch nachrangig berücksichtigt. Bislang stand dieser im gleichen Rang neben dem Kindesunterhalt. Zudem sind nichteheliche Partner, die gemeinsame Kinder betreuen, und Partner, die in zweiter Ehe verheiratet sind, den geschiedenen Ehegatten gleichgestellt. Das neue Unterhaltsrecht beseitigt damit die bisherige Benachteiligung der nichtehelichen Lebenspartner und Partner aus Zweitfamilien, die nun für die Betreuung gemeinsamer Kinder in gleicher Weise mindestens für die Dauer von drei Jahren Betreuungsunterhalt beanspruchen können.

Das neue Unterhaltsrecht betrifft auch viele Altfälle, über die bereits vor Jahren entschieden wurde. Auch bereits bestehende Unterhaltstitel sind unter bestimmten Vorraussetzungen abänderungsfähig. Voraussetzung dafür ist, dass eine wesentliche Veränderung der Unterhaltsverpflichtung zu erwarten ist und die Abänderungen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu einem zumutbaren Ergebnis führen.
 

Wenn Sie also auf der Suche nach einer kompetenten Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit dem Familienrecht in Bensheim sind, freue ich mich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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