Düsseldorfer Tabelle
Zur Berechnung des Kindesunterhalts wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Hier finden Sie die Tabelle, die ab dem 1.1.2023 gültig ist und die aktuelle Tabelle seit dem 01.01.2022. Es ist jeweils das hälftige Kindergeld abzuziehen, um den Zahlbetrag zu ermitteln.
Kindesunterhalt
Gültig ab 01.01.2023
Gültig seit 1.1.2022