Gebühren
Beratungsgebühren
Wenn Sie eine reine Beratung wünschen, wird diese nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Beratungskosten werden auf später anfallende Gebühren nach dem RVG angerechnet. Als Geschädigter eines Verkehrsunfall erhalten Sie die Erstberatung ab sofort kostenlos.
Alle Gebühren inklusive Umsatzsteuer:
bis 15 Minuten € 40,-
eine halbe Stunde € 80,-
eine Stunde € 160,-
Gebühren für sonstige Tätigkeiten
Die Gebühren für sonstige Tätigkeiten richten sich nach dem RVG.
Lassen Sie sich unverbindlich über die in Ihrem Fall entstehenden anwaltlichen Kosten informieren. Oft werden diese auch vom Gegner erstattet, so z.B. bei Unfallschäden.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Anwaltvereins Darmstadt u. Südhessen e.V.